Wer ist
berechtigt Lebensmittel zu bekommen?
Berechtigt ist man,
wenn man:
Arbeitslosengeld nach dem SGB II (Hartz
IV)
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) bekommt oder dessen Rente oder sonstiges Einkommen
staatlichen Zuschüssen entspricht.
Die Bescheide und Ausweise sind
hier vor Ort vorzulegen.
Was kostet mich
der Bezug von Lebensmitteln?
Einen Beitrag von
25€ im Monat.
Wie oft kann
man Lebensmittel beziehen?
2 mal in der Woche an festgelegten
Wochentagen. Details werden vor Ort geklärt.
Was muss
mitgebracht werden?
Taschen und Behälter zum abfüllen
von z.B. Joghurt, Mayonnaise usw.
Wie kommt
man an Lebensmittel, wenn man aus gesundheitlich, dauerhaft eingeschränkten und körperlichen Gründen
nicht kommen kann?
Lebensmittel können einmal wöchentlich
Mittwochs nach Hause geliefert werden.
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