Nutzungsbedingungen

Um das Angebot des Nordbremer Lebensmittelhilfe e.V. in Bremen-Blumenthal (Schwaneweder Str. 70) zu nutzen, gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen:



1. Berechtigung & Nachweis



• Zielgruppe: Berechtigt sind Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen (z. B. Grundsicherung, Sozialhilfe oder Rente) und ihre Bedürftigkeit nachweisen können.
• Mitzubringen: Ein entsprechender Leistungsbescheid sowie ein Ausweis müssen bei der Ausgabe vorgelegt werden.



2. Kosten & Beitrag



• Monatlicher Beitrag: Jede teilnehmende Familie / Person zahlt einen festen Monatsbeitrag von 25 Euro.
• Verwendung: Die Gelder werden für laufende Vereinskosten wie Kühlung und Transportfahrzeuge genutzt.



3. Abholzeiten & Einlass



• Öffnungszeiten der Ausgabe: Montag bis Freitag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
• Häufigkeit: Gegen den Monatsbeitrag können Lebensmittel in der Regel zweimal pro Woche abgeholt werden.
• Einlassregelung: Der Verein nutzt ein wochenbasiertes Alphabet-System für die Einlassreihenfolge (abhängig vom Anfangsbuchstaben des Nachnamens).
• Sonderfall: Mittwochs erfolgt teilweise eine Belieferung älterer Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind.